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Meldungen

Abschlussprüfungen Kurzarbeitergeld

Die Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen, kündigt an, alle Zahlungen von Kurzarbeitergeld ab April 2021 zu prüfen.

Mit einem Schreiben vom 1. März 2021 kündigt die Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit an, für ALLE Zahlungen von Kurzarbeitergeld eine Abschlussprüfung durchzuführen. Erst nach dieser Schlussrechnung würden die bisher vorläufigen Bewilligungen abschließend beschieden. Ab April 2021 soll nach und nach in jedem Betrieb, der Kurzarbeit beendet hat, mit den Schlussrechnungen begonnen werden. Die Arbeitsagentur macht darauf aufmerksam, dass dies bei den Unternehmen zu erhöhtem Aufwand führen könne, der leider nicht zu vermeiden sei.
Lesen Sie hier das Schreiben der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Coronapandemie hat uns alle in den vergangenen zwölf Monaten vor neue Herausforderungen gestellt. Gemeinsam konnten wir einen Teil dazu beitragen, dass die Auswirkungen an den Menschen und Unternehmen in Sachsen vorbeigingen oder abgemildert werden konnten. Den sächsischen Arbeitsagenturen war es wichtig, den vielen Unternehmen und deren Beschäftigten, die um ihre Existenz bangen mussten, schnell zu helfen und Arbeitsplätze zu sichern. Binnen weniger Wochen zeigten allein in Sachsen über 50.000 Unternehmen für 500.000 Beschäftigte Kurzarbeit an.
Wir haben unsere Prozesse deshalb vereinfacht, um schnelle Auszahlungen sicherzustellen. Viele Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler sowie Berufsberaterinnen und Berufsberater haben sich kurzfristig qualifiziert und wurden anschließend für die Bearbeitung des Kurzarbeitergeldes eingesetzt. Dadurch haben wir es geschafft, dass vergangenes Jahr das Kurzarbeitergeld innerhalb von sechs bis acht Tagen ausgezahlt werden konnte. Darauf sind wir stolz.
Fakt ist aber auch: Für viele war das Thema neu. Es trafen geschulte und ungeübte Kolleginnen und Kollegen auf ebenso unerfahrene Betriebe. Das hat zu Fehlern auf beiden Seiten geführt. Diese konnten zum Teil in den monatlichen Abrechnungen behoben werden. Spätestens nach Beendigung der Kurzarbeit im Betrieb müssen mögliche Fehler in früheren Abrechnungen korrigiert werden – im Rahmen der Abschlussprüfung zum Kurzarbeitergeld.
Diese Schlussrechnungen nach Beendigung der Kurzarbeit im Betrieb sind gängige Praxis und rechtlich auch erforderlich. Denn die bisherigen Abrechnungen wurden lediglich „vorläufig“ bewilligt. Erst nach der Abschlussprüfung wird ein abschließender Bescheid erstellt.
Ab April 2021 beginnen wir nach und nach in jedem Betrieb, der Kurzarbeit beendet hat, mit den Schlussrechnungen. Das kann bei den Unternehmen zu erhöhtem Aufwand führen, der leider nicht zu vermeiden ist.
An dieser Stelle möchten wir vorab bei Ihnen um Verständnis werben. Wir werden alles daransetzen, so aufwandsschonend wie möglich vorzugehen, aber bei den Abschlussprüfungen geht die Prüfgenauigkeit (Qualität) aus Verantwortung für die Versichertengelder vor Schnelligkeit.
Bitte berücksichtigen Sie diese Informationen und haben Sie Verständnis für unser Vorgehen. Bei ergänzenden Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter unserer VIP-Hotline (0371 9118-168) und den regionalen Hotlines für Arbeitgeber in den Regionen Chemnitz (0371 567-3477), Dresden (0351 2885-2031) und Leipzig (0341 913-40031) sehr gerne zur Verfügung.