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Meldungen

Abschlussprüfung StFA: findet wie geplant statt (Stand 03.04.2020)

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Die Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen nimmt die Gesundheit ihrer Prüfungsteilnehmer/-innen ernst. Bitte beachten Sie, dass daher vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Epidemie täglich eine neue Bewertung der Sachlage erfolgt und es auch kurzfristig, z. B. infolge einer behördlichen Anordnung, zu einer Absage kommen kann. Sollte dies der Fall sein, werden wir Ihnen die entsprechenden Informationen unverzüglich auf der Website sbk-sachsen.de zugänglich machen. Wir bitten Sie jedoch, Informationen tagesaktuell abzurufen. Selbstverständlich werden wir die betroffenen Prüfungsteilnehmer dann auch so schnell wie möglich direkt informieren.

Die Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen nimmt die Gesundheit ihrer Prüfungsteilnehmer/-innen ernst. Bitte beachten Sie, dass daher vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Epidemie täglich eine neue Bewertung der Sachlage erfolgt und es auch kurzfristig, z. B. infolge einer behördlichen Anordnung, zu einer Absage kommen kann. Sollte dies der Fall sein, werden wir Ihnen die entsprechenden Informationen unverzüglich auf der Website sbk-sachsen.de zugänglich machen. Wir bitten Sie jedoch, Informationen tagesaktuell  abzurufen. Selbstverständlich werden wir die betroffenen Prüfungsteilnehmer dann auch so schnell wie möglich direkt informieren.
Bitte beachten Sie: Sofern eine Prüfung nicht von der SBK Sachsen abgesagt wird, besteht grundsätzlich Teilnahmepflicht, es sei denn, es liegt ein Rücktritt aus wichtigem Grund vor.
Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor dem Prüfungstermin in einem Risikogebiet entsprechend der aktuellen Festlegung des Robert Koch-Instituts (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen nicht an Prüfungen der Steuerberaterkammer teilnehmen. Es handelt sich auch in diesem Fall um einen wichtigen Grund, der zur Nichtteilnahme an der Prüfung berechtigt, aber der Kammer unverzüglich unter Angabe des Grundes mitgeteilt werden muss.
Sollten Sie von einem Prüfungsausschluss betroffen sein, nehmen Sie bitte mit Ihrer Ansprechpartnerin der Steuerberaterkammer Sachsen Kontakt auf, die in Ihrer Prüfungseinladung angegeben ist.
Die „Risikogebiete“ sind tagesaktuell auf der Homepage des Robert Koch-Instituts abrufbar.