Abgeordnetenpauschale Beschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unzulässig
Bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) waren zwei Beschwerden zur Abgeordnetenpauschale anhängig (Az. 7258/11 und 7227/11). Hierbei ging es um die Frage, ob die steuerfreie Abgeordnetenpauschale des § 3 Nr. 12 EStG auch auf Steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit zumindest prozentual anzuwenden sei. Der EGMR hat nun die beiden Beschwerden für unzulässig erklärt.
Soweit in der Vergangenheit Einsprüche auf diese Verfahren gestützt wurden, ist zu erwarten, dass die Finanzbehörden die Einsprüche kurzfristig als unbegründet zurückweisen werden. Es ist daher zu überlegen, ob die Einsprüche zurückgenommen oder weitergehend begründet werden können.