Im Zuge der Umsetzung des Standortkonzeptes für die sächsischen Finanzämter wird eine schrittweise Änderung der Betriebsprüfungszuständigkeiten vorgenommen. In Abhängigkeit von zu prüfenden Betriebsgrößenklassen wird künftig zwischen Finanzämtern mit sog. Amtsbetriebsprüfungsstellen und Finanzämtern mit Hauptbetriebsprüfungsstellen unterschieden. Diese Stellen werden an den nach vollständiger Umsetzung des Standortkonzeptes verbleibenden Finanzämtern eingerichtet. Ausgenommen ist das für Sonderaufgaben vorgesehenen Finanzamt Schwarzenberg.
Den Amtsbetriebsprüfungsstellen obliegt künftig die Zuständigkeit für die Durchführung von Betriebsprüfungen sowohl bei Kleinst-, Klein-, und Mittelbetrieben sowie Großbetrieben mit Umsatzerlösen von weniger als 10 Mio. Euro als auch bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft. An den Finanzämtern Bautzen, Chemnitz-Süd, Dresden-Nord, Leipzig II und Zwickau werden Hauptbetriebsprüfungsstellen eingerichtet, die darüber hinaus auch Betriebsprüfungen bei Großbetrieben mit Umsatzerlösen von mindestens 10 Mio. Euro für Finanzämter vornehmen, die nur über Amtsbetriebsprüfungsstellen verfügen (s. u.).
In einem ersten Schritt werden sich zum 1. Mai 2015 zunächst die Betriebsprüfungszuständigkeiten der Finanzämter im Raum Leipzig und Nordsachsen sowie des Finanzamtes Chemnitz-Süd ändern. Im Einzelnen stellen sich die Zuständigkeiten wie folgt dar:
Finanzamt | Amtsbetriebsprüfung | Hauptbetriebsprüfung |
---|---|---|
FA Borna | durch FA Grimma | durch FA Leipzig II |
FA Döbeln | durch FA Grimma | durch FA Chemnitz-Süd |
FA Eilenburg | durch FA Eilenburg | durch FA Leipzig II |
FA Grimma | durch FA Grimma | durch FA Leipzig II |
FA Leipzig I | durch FA Leipzig I | durch FA Leipzig II |
FA Leipzig II | durch FA Leipzig II | durch FA Leipzig II |
FA Oschatz | durch FA Eilenburg | durch FA Leipzig II |
Darüber hinaus wechselt die Betriebsprüfungszuständigkeit für die im Finanzamt Döbeln steuerlich geführten Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Versorgungsbetriebe zum 1. Mai 2015 an das Finanzamt Chemnitz-Süd. Sofern Steuerpflichtige im Rahmen begonnener Außenprüfungen von den Umstrukturierungsmaßnahmen unmittelbar betroffen sind, werden diese bzw. deren steuerliche Vertreter im Zuge der Prüfung über die Zuständigkeitsänderungen entsprechend informiert. Die Kontaktdaten der Betriebsprüfungsstellen werden auf den Internetseiten der jeweiligen Finanzämter aktualisiert bereitgestellt.
Die Strukturänderungen im Raum Chemnitz/Westsachsen sind für das IV. Quartal 2015 und für den Raum Dresden/Ostsachsen für das IV. Quartal 2016 geplant.