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98. Bundeskammerversammlung am 24. und 25. September in Freiburg

bundeskammerversammlung

Am 24. und 25. September fand in Freiburg die 98. Bundeskammerversammlung statt.

Am 24. und 25. September fand in Freiburg die 98. Bundeskammerversammlung statt. Zum Auftakt begrüßte BStBK-Präsident Dr. Raoul Riedlinger die Finanzministerin des Landes Baden-Württemberg, Edith Sitzmann. Diese lobte in ihrem Grußwort die Anstrengungen der Steuerberaterkammern bei der Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) und der Geldwäsche. Im Hinblick auf das von der EU-Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Vorbehaltsaufgaben der steuerberatenden Berufe sagte Sitzmann den Delegierten die volle Unterstützung der Länder und des Bundes zu. Denn es sei gerade die Regelung zu den Vorbehaltsaufgaben, welche einen Schutz vor Falschberatung garantiere. In ihren weiteren Ausführungen stellte die Ministerin die gemeinsame Initiative von Hessen und Baden-Württemberg zum Umsatzsteuerbetrug bei Onlinehandel vor, wie sie nun vom Bundesrat verabschiedet wurde. Die Anhebung der Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1000 Euro wertete sie als Erfolg beim Bürokratieabbau. Poolabschreibungen würden künftig entfallen, was Verwaltung und Unternehmen gleichermaßen entlaste.
Im Anschluss an das Grußwort der Finanzministerin diskutierte die Versammlung u.a. die Zukunftsentwicklung des steuerberatenden Berufs, die aktuellen Entwicklungen auf der europäischen Ebene, das elektronische Steuerberaterpostfach und die Umsetzung der DSGVO ausführlich.
Zunächst informierte das Präsidium die Delegierten über den aktuellen Stand des Maßnahmenkataloges, welcher Teil der im Jahre 2014 gestarteten Initiative „Steuerberatung 2020“ ist und Vorhaben umfasst, die den Berufsstand fit für die Zukunft machen. Eines dieser Vorhaben ist die Marke „Ihr Steuerberater“. Sie wurde beim DEUTSCHEN STEUERBERATER-KONGRESS 2017 erfolgreich eingeführt und wird inzwischen vom Deutschen Steuerberaterverband e. V. (DStV), den 21 Steuerberaterkammern und vielen Berufsträgern eingesetzt. Presseartikel und Interviews in Fachmedien erreichten eine große Leserschaft, verschiedene Streuartikel (Magnetpins und Kugelschreiber) erfreuten sich reger Nachfrage. Ein weiteres Vorhaben ist die Umfrage zum Statistischen Berichtssystem für Steuerberater (STAX). Dazu fiel am 18. September 2018 der Startschuss. Es wurden 16.000 Berufsangehörige dazu aufgerufen, an der Online-Befragung teilzunehmen. Die Fertigstellung der Auswertungen ist für den Anfang des Jahres 2019 geplant.
Auch das Berufsrecht wird fortentwickelt. Hier setzt sich die Bundessteuerberaterkammer u.a. dafür ein, dass die Steuerberaterprüfung überarbeitet wird. Um den Berufsstand beim Fachkräftemangel zu unterstützen, führt die Bundessteuerberaterkammer den Fachassistenten „Rechnungswesen und Controlling“ ein und prüft weitere Fachrichtungen. Außerdem ist ein Leitfaden „Mitarbeiter für morgen“ in Arbeit, der wichtige Hintergründe und Hilfestellungen bei Mitarbeiterführung und –gewinnung liefert. Dem Thema Digitalisierung widmet sich die Bundessteuerberaterkammer in verschiedenen Vorhaben. Eines war der „Stresstest für Steuerberater“, der den Teilnehmern einen Eindruck von ihrem Digitalisierungsgrad im Vergleich zu anderen Berufsträgern ermöglichte. Die Auswertungen werden in der Ausschussarbeit der Bundessteuerberaterkammer Berücksichtigung finden.
Im Weiteren informierte das Präsidium über die aktuelle Situation auf europäischer Ebene. Bei dem Dienstleistungspaket der EU-Kommission hat die Bundessteuerberaterkammer wichtige berufspolitische Erfolge erzielt. So konnte die Dienstleistungskarte verhindert und die Verhältnismäßigkeitsprüfung im Sinne des Berufsstands überarbeitet werden. Bei dem noch laufenden Notifizierungsverfahren kritisiert die Bundessteuerberaterkammer die de facto-Entmachtung des nationalen Gesetzgebers im Berufsrecht und erörtert die entsprechenden Argumente in laufenden Gesprächen mit politischen Entscheidungsträgern. Um der Stimme des Berufsstands in Brüssel stärker Gehör zu verschaffen, ist eine verstärkte Zusammenarbeit mit dem Deutschen Steuerberaterverband in Planung. Zu den beiden europäischen Organisationen ETAF und EFAA gab das Präsidium einen aktuellen Sachstand. Der ETAF-Mitgliederstand ist von vier auf sieben angewachsen. Neue Mitgliederorganisationen sind die belgische Steuerberaterorganisation IEC-IAB, der ungarische Expertenverband MOKLASZ und die größte Organisation der steuerberatenden Berufe in Osteuropa, die rumänische Organisation CECCAR. Das Präsidium der Bundessteuerberaterkammer beschloss den BStBK-Beobachterstatus in der EFAA zum 31. Dezember 2018 zu beenden. Hintergrund ist, dass der Fokus zu wenig auf EU-Themen lag und zu wenige Aktivitäten im Berufs- oder Steuerrecht stattfanden.
Seit dem 1. Januar 2018 sind auch Steuerberater dazu verpflichtet, einen sicheren Übermittlungsweg für Zustellungen seitens der Gerichte bereitzustellen. Die 96. Bundeskammerversammlung beschloss am 18. September 2017 in Erfurt, dass die BStBK die Errichtung eines Steuerberaterpostfaches unter Kosten-/Nutzenvorbehalt vorantreiben solle. Anschließend an diesen Beschluss, stellte das Präsidium die laufenden Arbeiten an diesem Vorhaben vor. Ziel ist die Einrichtung eines besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs bis spätestens zum Jahr 2020. Derzeit tauscht sich das Präsidium intensiv mit der Bundesnotarkammer aus, klärt die genauen Anforderungen auf technischer Ebene und prüft auch eine spätere ELSTER-Schnittstelle.
Zur Umsetzung der DSGVO haben die Steuerberaterkammern den Berufsstand umfassend informiert und mit Musterschreiben ausgestattet. Das Präsidium gab einen Überblick zu den verschiedenen Aktivitäten auf Expertenebene und den Gesprächen mit politischen Ansprechpartnern. Hier wird die Frage der Abgrenzung von Hilfeleistungen des Steuerberaters in der Lohn- und Gehaltsbuchung zur Auftragsverarbeitung kontrovers diskutiert. Die Bundessteuerberaterkammer steht im intensiven Austausch mit einigen Landesaufsichtsbehörden, um zu verdeutlichen, dass die Arbeit eines Steuerberaters stets eine eigenverantwortlich fachliche Beratung ist und somit nicht als Auftragsverarbeitung zu verstehen ist. Weiter sind die Verhaltensregeln für Steuerberater zum Datenschutz in Arbeit und werden demnächst der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) zur Genehmigung vorgelegt.
Weitere wesentliche Themen der zweitägigen Beratungen waren u.a. Best-Practice „Fach-kräftemangel“ aus verschiedenen Kammerbezirken, Anzeigepflichten für Steuergestaltungen und aktuelle Entwicklungen bei der Vollmachtsdatenbank.