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Kammerversammlung: Vorschläge zur Kandidatenliste für die Nachwahl eines Vorstandsmitglieds aus dem Regierungsbezirk Chemnitz

Imagebild Chemnitz

Auf der am 15. Oktober 2020 stattfindenden 34. ordentlichen Kammerversammlung ist ein neues Vorstandsmitglied aus dem Regierungsbezirk Chemnitz nachzuwählen. ...

Auf der am 15. Oktober 2020 stattfindenden 34. ordentlichen Kammerversammlung ist für den aus persönlichen Gründen aus dem Vorstand ausgeschiedenen Herrn Steuerberater Markus Wiesehütter ein neues Vorstandsmitglied aus dem Regierungsbezirk Chemnitz nachzuwählen. Nach § 9 Abs. 4 der Satzung der Steuerberaterkammer erfolgt die Nachwahl für den Rest der Amtsdauer des Vorstandes, das heißt bis zum Sommer 2023.
Nach § 6 Abs. 1 der Wahlordnung der Steuerberaterkammer sind die Mitglieder aufgerufen, Kandidaten für das zu besetzende Ehrenamt vorzuschlagen.
Bitte beachten Sie, dass nur persönliche Mitglieder der Steuerberaterkammer für das genannte Ehrenamt kandidieren dürfen.
Die Wahlvorschläge müssen bei der Kammer schriftlich bis zum 3. September 2020 vorliegen.
Aufgrund der bis zum genannten Zeitpunkt eingegangenen Wahlvorschläge erstellt die Steuerberaterkammer eine Kandidatenliste. Gewählt werden können nur auf der Kandidatenliste aufgeführte Kandidaten. In die Kandidatenliste werden Personen nicht aufgenommen, bei denen Hinderungsgründe im Sinne von § 17 Abs. 2 der Satzung der Steuerberaterkammer vorliegen und der Kammer bekannt sind. Ebenso nicht aufgenommen werden Personen, die der Kammer gegenüber schriftlich erklärt haben, dass sie für eine Kandidatur nicht zur Verfügung stehen.
Die Kandidatenliste wird Ihnen gemeinsam mit der Einladung zur 34. ordentlichen Kammerversammlung bekannt gegeben.