Gespräche mit dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen sowie Landesamt für Steuern und Finanzen
Am 11.06.2020 trafen sich im Sächsischen Staatsministerium der Finanzen (SMF) Vertreter des SMF, des Steuerberaterverbandes Sachsen e. V. und der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen zum diesjährigen Jahresgespräch. Am 16.06.2020 fand turnusgemäß ein Gespräch mit dem Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF) statt. In beiden Gesprächen ging es um ...
Am 11.06.2020 trafen sich im Sächsischen Staatsministerium der Finanzen (SMF) Vertreter des SMF, des Steuerberaterverbandes Sachsen e. V. und der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen zum diesjährigen Jahresgespräch. Am 16.06.2020 fand turnusgemäß ein Gespräch mit dem Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF) statt.
In beiden Gesprächen ging es um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Gesetzgebung und den Steuervollzug. Daneben sind weitere inhaltliche Themen die Belegvorhaltepflicht, die Anzeigepflichten bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen sowie die Verzugs- und Prozesszinsen gewesen, welche wohl bisher nicht vollumfänglich als Einkünfte aus Kapitalvermögen erklärt werden.
Während des Gesprächs mit dem LSF wurden insbesondere die Prämissen der Wiederaufnahme von Betriebsprüfungen und die Berücksichtigung der Pandemie in Vollstreckungsverfahren erörtert.
Seitens des Ministeriums nahmen Frau Sibylle Ferkau-Permesang, neu ernannte Abteilungsleiterin Steuern, Frau Elenor Kapfhammer, Referatsleiterin u. a. Betriebsprüfung, Herr Dr. Thomas Gietzelt, Referatsleiter u. a. Steuerberatungsrecht, und Frau Dr. Beate Gropp, Leiterin des Referats Einkommenssteuer, für den Verband Präsident Dr. Andreas Zönnchen und Geschäftsführer Markus Hilbert sowie für die Kammer Präsident Dirk Rose und Geschäftsführer Andreas Hillner teil.
Die Gespräche fanden in einer offenen angenehmen Atmosphäre statt, wodurch die Themen ohne Vorbehalte angesprochen werden konnten. Die Beteiligten waren sich darüber einig, dass den für alle bestehenden Herausforderungen nur durch eine von gegenseitigem Vertrauen geprägte Zusammenarbeit zwischen dem Berufsstand und der sächsischen Finanzverwaltung beizukommen ist. Alle Beteiligten waren sich als Ergebnis beider Termine einig, dass die Pandemie eine besondere Situation darstellt, die in den jeweiligen Verfahrensabschnitten Berücksichtigung finden muss. Nichtsdestotrotz wurde seitens der Finanzverwaltung das Ziel betont, in Bereichen, in denen dies schon realisierbar ist, wieder zum Regelbetrieb zurückzukehren.
Jedes der beiden Gesprächsformate wird als vertrauensvoller Austausch eine Fortsetzung erfahren.