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Service

Registrierung für die Beratersuche

Um sich für den Steuerberater-Suchdienst registrieren zu lassen, füllen Sie bitte den Fragebogen aus und senden Sie ihn an folgende Adresse:

Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
Emil-Fuchs-Str. 2
04105 Leipzig

Fragebogen

Für den Suchdienst können sich natürliche Personen anmelden, die Mitglied der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen sind. Nach etwa zwei Wochen sind Ihre Angaben hinterlegt. Mithilfe des Suchformulars können Sie den Eintrag entsprechend überprüfen.

In den Steuerberater-Suchdienst kann sich jedes natürliche Mitglied einer regionalen Steuerberaterkammer (Steuerberater/Steuerbevollmächtigte/Pflichtmitglieder nach § 74/2 StBerG) eintragen lassen.

Der Steuerberater-Suchdienst im Internet ist eine Dienstleistung der Bundessteuerberaterkammer und der regionalen Steuerberaterkammern für ihre Mitglieder. Die Eintragung erfolgt hierbei über die zuständige regionale Steuerberaterkammer des Mitglieds und ist kostenfrei.

  • Das Mitglied (Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Pflichtmitglieder nach § 74/2 StBerG) fordert bei seiner zuständigen regionalen Steuerberaterkammer einen Fragebogen für die Teilnahme am Steuerberater-Suchdienst an. Der Fragebogen enthält alle möglichen Kenntnisangaben zu den Bereichen „Branchen“, „Arbeitsgebiete“ und „Fremdsprachen“.
  • Das Mitglied füllt den Fragebogen aus und schickt ihn direkt an seine zuständige regionale Steuerberaterkammer zur weiteren Verarbeitung und zur Bereitstellung der Daten im Steuerberater-Suchdienst. Die Aufnahme in den Steuerberater-Suchdienst ist jederzeit möglich.

Grundsätzlich gilt, dass nur für natürliche Mitglieder (Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Pflichtmitglieder nach § 74/2 StBerG) Kenntnisangaben erfasst werden können.

Juristische Personen bekommen über entsprechende Referenzbeziehungen Kenntnisse übertragen (siehe Frage 6). Die Referenzbeziehungen wie auch die Adress- und Kommunikationsdaten werden hierbei aus dem Berufsregister, das bei der jeweiligen regionalen Steuerberaterkammer gepflegt wird, herangezogen.

Ja, über natürliche Personen, die in Beziehung zu der juristischen Person stehen (z.B. angestellte Steuerberater, Gesellschafter, Sozietätspartner, Leiter einer weiteren Beratungsstelle).

Grund: Eine juristische Person kann keine eigenen Fähigkeiten haben; d.h. eine Gesellschaft kann nicht Englisch sprechen, das können nur natürliche Personen.

Die Kenntnisangaben von Steuerberatern, die nicht unter ihrem eigenen Namen gegenüber Mandanten auftreten, können auf ihren Arbeitgeber/ihre Gesellschaft, ihre Sozietät oder weitere Beratungsstelle übertragen werden.

Beispiel: Gibt ein nicht selbständiger Steuerberater als Fremdsprache „tschechisch“ an, erhält der Arbeitgeber dieses Steuerberaters die Kenntnis „tschechisch“ übertragen, solange bei der regionalen Steuerberaterkammer diese spezielle Beziehung Arbeitgeber – Angestellter existiert.

Der Steuerberater gelangt unter seiner Einzelpraxis in den Steuerberater-Suchdienst, zusätzlich erhält die juristische Person seine Kenntnisse übertragen und gelangt ebenfalls mit diesen Kenntnissen in den Steuerberater-Suchdienst.

Als Treffer ausgewiesen werden alle Steuerberatungspraxen, die am Steuerberater-Suchdienst teilnehmen und auf dem Markt unter eigenem Namen gegenüber Mandanten tätig werden können. Zu den Steuerberatungspraxen zählen alle Einzelpraxen, Steuerberatungsgesellschaften, Sozietäten und weitere Beratungsstellen.

Angezeigt werden die Adress- und Kommunikationsdaten, die für das Mitglied bei der regionalen Steuerberaterkammer hinterlegt sind, sowie – wenn vorhanden – Kenntnisangaben in den Bereichen „Arbeitsgebiete“, „Branchen“ und „Fremdsprachen“.

Aus der Menge aller Treffer einer Suchanfrage werden 10 Treffer durch eine Zufallsfunktion ermittelt. Wird die gleiche Suchanfrage nochmals wiederholt, werden wieder 10 Treffer aus der Gesamttreffermenge zufällig ausgewählt.

Die korrekten Adress-/Kommunikationsdaten (Telefon, Fax, E-Mail, Internet-Adresse) sind der jeweiligen Steuerberaterkammer zu melden. Es werden im Internet die Adressdaten angezeigt, die bei der Steuerberaterkammer im Berufsregister zu der jeweiligen Steuerberatungspraxis hinterlegt sind.

Für die Beantwortung von Fragen rund um den Steuerberater-Suchdienst stehen Ihnen die Mitarbeiter Ihrer Steuerberaterkammer zur Verfügung.

Netzwerk Steuerberatung im Handwerk

Handwerksunternehmen besser zu beraten, das ist das Ziel des "Netzwerks Steuerberatung im Handwerk". Seit Anfang Mai 2012 ist es auch im Regierungsbezirk Leipzig aktiv. Der Freistaat ist nach Norddeutschland, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern die fünfte Region in Deutschland, die eine solche Plattform bietet. Steuerberater können sich nun schnell und umfassend über steuerliche Trends und aktuelle Änderungen im Handwerk informieren, um so einen Mehrwert für ihre Mandanten zu erzielen. Um dies zu gewährleisten, werden Stammtische und Informationsveranstaltungen durchgeführt. Einmal im Jahr tagt das Bundesnetzwerk. Für Mitglieder des Netzwerks ist die Teilnahme an der Tagung kostenlos. Der Jahresbeitrag liegt bei 50 Euro. Unterstützt wird das Netzwerk von der Handwerkskammer Leipzig und der Steuerberaterkammer Sachsen. Steuerberater, die Mitglied werden möchten, wenden sich an Christian Likos.

Netzwerk Steuerberatung im Handwerk Sachsen

Netzwerk Steuerberatung im deutschen Handwerk e.V.

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Gesellschafterliste

Gemäß § 50 DVStB ergeben sich alljährlich im Monat Januar Anzeigepflichten. Nach der benannten Vorschrift haben die Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs oder die vertretungsberechtigten Gesellschafter einer Steuerberatungsgesellschaft sowie die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Sinne des § 50 a Abs. 2 Satz 1 StBerG eine von ihnen unterschriebene Liste der Gesellschafter bei der zuständigen Kammer einzureichen. Ein dafür vorgesehenes Formular können Sie nachfolgend herunterladen.


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Ergebnisse Mitgliederbefragung

Online-Mitgliederbefragung der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

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