Geldwäschegesetz
Steuerberater*innen und Steuerbevollmächtigte sind als Verpflichtete im Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) aufgeführt.
Mit der Neufassung des GwG im Jahr 2017 wurden den Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten neben den Kundensorgfaltspflichten, wie z. B. der allgemeinen Identifizierungspflicht, weitere umfassende Pflichten im Bereich der Geldwäscheprävention auferlegt:
Im Mittelpunkt steht dabei die stärkere Gewichtung des sogenannten „risikobasierten Ansatzes“. Alle Verpflichteten müssen über ein ihrer Geschäftstätigkeit angemessenes Risikomanagement (§ 4 GwG) verfügen. Das umfasst zum einen die Risikoanalyse (§ 5 GwG) und zum anderen die internen Sicherungsmaßnahmen (§ 6 GwG). Zudem sind erweiterte Pflichten bei den wirtschaftlich Berechtigten und den politisch exponierten Personen (PEP) zu beachten.
Die Einhaltung dieser Pflichten nach dem GwG wird seit diesem Zeitpunkt stärker überwacht. So ist die Steuerberaterkammer gehalten, bei ihren Mitgliedern verdachtsunabhängige Kontrollen zur Einhaltung der Pflichten nach dem Gesetz durchzuführen. Dies erfolgt in der Regel mittels standardisierter Fragebögen aber auch durch Vor-Ort-Prüfungen. Den hierbei eingesetzten Fragebogen finden Sie nachfolgend veröffentlicht.
Die Einrichtungen des elektronischen Transparenzregisters für wirtschaftlich Berechtigte und der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) bei der Generalzolldirektion als Zentralstelle für Verdachtsmeldungen gehen ebenfalls auf die Neufassung des GwG im Jahr 2017 zurück.
Die Steuerberaterkammer stellt zum Themenbereich der Geldwäscheprävention die nachfolgenden Informationen und Materialien zur Verfügung, die ihren Mitgliedern den Umgang mit der nicht einfachen Rechtsmaterie erleichtern soll. Dies ist uns wichtig, da die Steuerberaterkammer zum einen die Aufsicht über die Einhaltung der hieraus folgenden Pflichten bei ihren Kammermitgliedern führt und zum anderen seit 01.01.2020 zugleich auch als Verwaltungsbehörde zuständig ist für die Verfolgung und Ahndung festgestellter bußgeldbewährter Pflichtverletzungen.
Zur Registrierung im Portal der FIU (goAML):
FAQ-Katalog zur Registrierung (4/2024) im Downloadcenter
Online-Seminar
Geldwäschegesetz - Rechte und Pflichten für den Steuerberater
29.04.2025, 09:00 - 12:30 Uhr
Referent: Dr. Peter Talaska
Aktuelle Meldungen zum GwG
Geldwäscheprävention: Änderungen des Geldwäschegesetzes zum 1. Januar 2024
Zum Jahresbeginn 2024 gab es einige wichtige Änderungen im Geldwäschegesetz (GwG). Im Zuge des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (BGBl. I 2021, S. 3436) wurde aufgrund der Einführung der neuen ... Mehr erfahren
Geldwäscheprävention - Umfang der Meldepflichten nach dem GwG, insbesondere in Bezug auf das FIU-Informationsschreiben vom 13. November 2023
Die Bundessteuerberaterkammer weist auf das Schreiben vom 13. November 2023 hin, in dem die FIU die nach dem Geldwäschegesetz (GwG) Verpflichteten zur „Identifizierung auffälliger Sachverhalte im Zusammenhang mit dem Angriff der ... Mehr erfahren
Geldwäscheprävention und Verhinderung der Terrorismusfinanzierung
Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) übermittelte der Bundessteuerberaterkammer am 15. November 2023 Informationen zur Identifizierung auffälliger Sachverhalte im ... Mehr erfahren
Hinweise und Merkblätter
Anordnungen der SBK Sachsen
Risikoanalyse
Praxishilfen
Publikationen und weitere Materialien
Der Leitfaden beschreibt u. a. spezifische Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung für Wirtschaftsprüfer und nennt Beispiele für Risikofaktoren. Er enthält weiter Erläuterungen zur Umsetzung der Pflicht zur Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten, bietet Beispiele für normale, vereinfachte und verstärkte Sorgfaltspflichten.
Besonders zu beachten sind die Ausführungen auf Seiten 110 f. zum Risiko des Einsatzes von "Strohmann-Konstruktionen", insb. im Immobilienbereich.
FIU-Typologiepapier
Das aktuelle Typologiepapier der Financial Intelligence Unit (FIU) liegt vor. Darin enthalten sind besondere Anhaltspunkte für Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG (insbesondere Steuerberater) und die in § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes genannten Vereine.
Es wird an dieser Stellen nochmals darauf hingewiesen, dass für die elektronische Übermittlung nach dem Geldwäschegesetz (GWG) zu meldenden Sachverhalte das Meldeportal "goAML Web" genutzt werden soll. Zur Portalnutzung ist eine vorherige Registrierung unabdingbar.
Das Geldwäschegesetz – Rechte und Pflichten für Steuerberater
Im Mitgliederbereich der Kammerhomepage steht Ihnen ein aktuelles Online-Seminar der Steuerberaterkammern Sachsen, Südbaden und Thüringen kostenfrei zur Verfügung.
In diesem Seminar bringt Dr. Peter Talaska alle Steuerberater auf den aktuellen Stand zum Thema Geldwäschegesetz. Dabei geht es im Update 2023 sowohl um den Straftatbestand der Geldwäsche als auch um die Pflichten der steuerberatenden Berufe nach dem Geldwäschegesetz. Hier rücken Risikomanagement, allgemeine Sorgfaltspflichten und Meldepflichten in den Blickpunkt.
Video-Mitschnitte des gemeinsamen Workshops von FIU und BStBK: März 2023
Im Mitgliederbereich der Kammerhomepage stehen Ihnen zwei Video-Mitschnitte des Workshops von FIU und BStBK zum Thema „Geldwäscheprävention in der Steuerberatung“ vom 21. März 2023 kostenfrei zur Verfügung.
Online-Seminar „Geldwäscheprävention in der Steuerkanzlei“: Sommer 2022
Im Mitgliederbereich der Kammerhomepage steht Ihnen ein aktuelles Online-Seminar der DWS Steuerberater Medien GmbH kostenfrei zur Verfügung. Unter der Überschrift "Geldwäscheprävention in der Steuerberaterkanzlei" befasst sich die Referentin Annamaria Scaraggi-Kreitmayer mit den für Steuerberaterinnen und Steuerberater geltenden Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz. Die im Sommer 2022 aktualisierten Inhalte sollen Hilfestellung für die Praxis geben
Neben den durch die GwG-Novelle 2017 eingetretenen Änderungen berücksichtigt das Seminar die in der Folgezeit eingetretenen Gesetzesänderungen. Hierzu gehören auch die für Steuerberaterinnen und Steuerberater bedeutsamen Verschärfungen im Zusammenhang mit der Verdachtsmeldepflicht und Regelungen der GwGMeldV-Immobilien.
Mitarbeiterschulung – Geldwäsche in der Steuerkanzlei nach GwG
Die DWS Steuerberater Medien GmbH bietet eine Mitarbeiterschulung zum Thema „Geldwäsche in der Steuerkanzlei nach GwG“ online an. Diese richtet sich primär an Mitarbeiter, die schwerpunktmäßig mit steuerrechtlichen oder buchhalterischen Aufgaben betraut sind. Behandelt werden die wesentlichen Grundlagen aus dem Geldwäschegesetzes sowie die elementaren Geldwäsche-Indikatoren, die durch das neue Geldwäschegesetz von 2020 beherrscht werden sollten.
Sanktionen gegen Russland
Die Financial Intelligence Unit (FIU) weist darauf hin, dass Sanktionen der Europäischen Union, u.a.
- gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine (Verordnung (EU) Nr. 208/2014)
- angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (Verordnung (EU) Nr. 269/2014)
- als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion (Verordnung (EU) Nr. 692/2014)
- angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
- als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete (Verordnung (EU) 2022/263),
in Kraft getreten sind bzw. demnächst in Kraft treten werden.
In Anbetracht dieser besonderen Sanktionslage bittet die FIU, die sich entwickelnde Rechtslage sorgfältig zu verfolgen und die daraus folgenden Vorgaben entsprechend zu beachten. Im Rahmen von Meldungen, die in diesem Zusammenhang wegen eines Verdachts von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung abgegeben werden, bittet die FIU dringend darum, bei der Darstellung des Sachverhalts den einschlägigen Sanktionstatbestand zu benennen und folgenden Indikator zu verwenden:
- B2305 – Transaktion in / aus Staaten, gegen die beispielsweise die EU oder die UN Sanktionen, Embargos oder ähnliche Maßnahmen verhängt hat / haben
Transparenzregister – Fragen und Antworten
Das Bundesverwaltungsamt hat mit Stand vom 5. Mai 2023 eine aktualisierte FAQ-Liste zum Transparenzregister veröffentlicht. Die FAQ-Liste ist unter dem folgenden Link direkt auf der Homepage des Bundesverwaltungsamts abrufbar:
Leitfaden der FATF zum risikobasierten Ansatz
Die FATF hat am 26. Juni 2019 den Leitfaden „Guidance for a Risk-based Approach for the Accounting Profession“ veröffentlicht. Der Leitfaden richtet sich zwar unmittelbar nur an den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer („Accounting Profession“). Da der Leitfaden jedoch feststellt, dass auch Buchführungs- und Steuerberatungsleistungen zum Berufs- und Tätigkeitsbild von Wirtschaftsprüfern gehören, sind die Ausführungen auch für Steuerberater von Interesse.
Leitfaden der FATF zum risikobasierten Ansatz
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die supranationale Risikobewertung der EU-Kommission ins Deutsche übersetzen lassen, soweit es um die für den Nichtfinanzsektor relevanten Informationen geht:
Deutsche Übersetzung der supranationalen Risikobewertung der EU-Kommission
Erste Nationale Risikoanalyse zur Bekämpfung von Geldwäsche
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Ergebnisse der ersten Nationalen Risikoanalyse zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (NRA) veröffentlicht, welche sich neben anderen Berufsträgern auf den steuerberatenden Berufsstand beziehen. Laut BMF müssen die Ergebnisse der Nationalen Risikoanalyse zukünftig von den Verpflichteten des Geldwäschegesetzes gemäß § 5 Absatz 1 Satz 2 Geldwäschegesetz beim Erstellen ihrer eigenen Risikoanalyse berücksichtigt werden.
Besonderes Augenmerk sollte im Rahmen der zukünftigen Tätigkeit von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern auf das Risiko des Einsatzes von „Strohmann-Konstruktionen“ gelegt werden, insbesondere im Immobilienbereich. Auf diesen Bereich gehen die Seiten 110 und 111 der Nationalen Risikoanalyse ein, welche Ihnen im Folgenden zur Verfügung steht:
Broschüre Erste Nationale Risikoanalyse 2018/2019
Sektorspezifische Risikoanalyse 2020 - Risikobewertung möglicher spezifischer Anfälligkeiten juristischer Personen und sonstiger Rechtsgestaltungen für den Missbrauch zu Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungszwecken in Deutschland
Berichte der FIU
Die Berichte der Financial Intelligence Unit (FIU) geben einen Überblick über ihre Arbeit zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unter dem Dach der Generalzolldirektion (GZD). Konkret geht es darin um die Entwicklung der Verdachtsmeldungen, Risikoschwerpunkte, Zusammenarbeit mit nationalen wie internationalen Akteuren und Behörden sowie Arbeitsweise und Anpassung der FIU.
Rechtsverordnung zu Meldepflichten im Immobilienbereich
Seit dem 1. Oktober 2020 gilt die vom Bundesministerium der Finanzen erlassene die "Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (GwGMeldV-Immobilien)". Sie bestimmt Sachverhalte, bei denen der Verordnungsgeber bei typisierender Betrachtung von dem Bestehen eines Geldwäscheverdachtsfalls ausgeht und daher eine Verdachtsmeldepflicht ausgelöst wird. Diese typisierten Sachverhalte sind nach der Erfahrung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) und den Erkenntnissen aus der nationalen Risikoanalyse besonders geldwäscherelevant.