Fristende Corona-Schlussabrechnungen – Information zu „technischer Übergangsfrist“
Am 30. September 2024 endet die Frist zur Einreichung der Corona-Schlussabrechnungen. Wie das BMWK am 23.09.2024 informierte, wird die Einreichung der Schlussabrechnung – ohne Einschränkungen für prüfende Dritte – ... Mehr erfahren