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Unstimmigkeitsmeldungen zum Transparenzregister: Die Übergangsregelung des § 59 Abs. 10 GwG läuft mit dem 1. April 2023 aus
Nach § 23a Abs. 1 GwG sind Steuerberater grundsätzlich verpflichtet, Unstimmigkeiten oder Abweichungen, die sie zwischen den ihnen zur Verfügung stehenden Angaben und Erkenntnissen über die wirtschaftlich Berechtigten und ... Mehr erfahren