Steuerberater/-in werden
Sie verfügen über ein abgeschlossenes wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium sowie zwei- oder dreijähriger Berufserfahrung im Bereich der Steuern (dies ist abhängig von der Regelstudienzeit des Hochschulstudiums).
Alternativ können Sie eine abgeschlossene Ausbildung als Steuerfachangestellter oder eine andere, gleichwertige kaufmännische Vorbildung sowie eine sich daran anschließende achtjährige Berufserfahrung im Bereich der Steuern nachweisen.
Wenn Sie zudem erfolgreich die Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt ablegten, verkürzt sich die geforderte Berufserfahrung von acht auf sechs Jahre. Auch Beamte des gehobenen Dienstes der Finanzverwaltung oder vergleichbare Angestellte können nach mindestens sechsjähriger Praxis als Sachbearbeiter oder in mindestens gleichwertiger Stellung Steuerberater werden.
In allen Fällen führt der Weg zum Steuerberater über die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung. Die Vorbereitung zur Steuerberaterprüfung dauert in der Regel zwei bis vier Jahre – abhängig davon, welche Art der Qualifizierung gewählt wird. Denkbar sind Voll- oder Teilzeitfortbildungen, Fernunterricht oder auch Wochenendschulungen.
In Ausnahmefällen ist eine Befreiung von der Steuerberaterprüfung möglich (§ 38 StBerG).
Nach bestandener Steuerberaterprüfung oder nach der Befreiung davon kann bei der örtlich zuständigen Steuerberaterkammer der Antrag auf Bestellung zum/zur Steuerberater/in gestellt werden.
Prüfung
Die Steuerberaterprüfung wird von den Berufsanwärtern aller gesetzlichen Zugangswege abgelegt. Sie wird einmal jährlich durchgeführt. Die Teilnahme an der Prüfung bedarf der Zulassung.
Die Steuerberaterprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
Schriftlicher Teil
Der schriftliche Teil der Prüfung beginnt voraussichtlich jeweils am ersten Dienstag nach dem 03.10. Hier werden drei Aufsichtsarbeiten angefertigt. Thematisch beziehen sie sich überwiegend auf folgende Bereiche:
- Verfahrensrecht und andere Steuerrechtsgebiete
- Ertragssteuerrecht
- Buchführung und Bilanzwesen
Sie können sich daneben aber auch auf andere Prüfungsgebiete erstrecken.
Mündlicher Teil
Der mündliche Teil der Prüfung besteht aus einem kurzen Vortrag des Bewerbers (von etwa 10 Minuten Dauer) über einen Fachgegenstand der in § 37 Abs. 3 des Steuerberatungsgesetzes genannten Prüfungsgebiete und aus sechs Prüfungsabschnitten. Diese werden jeweils von einem der sechs Mitglieder des Prüfungssauschusses geprüft. Dem Prüfungssausschuss gehören an: ein Vertreter der Wirtschaft, zwei Steuerberater und drei Beamte des höheren Dienstes der Finanzverwaltung, davon einer als Vorsitzender. Die Prüfungszeit sollte für jeden Prüfling insgesamt 90 Minuten nicht überschreiten.
Die Prüfungsgebiete der Steuerberaterprüfung sind nach § 37 Abs. 3 des Steuerberatungsgesetzes folgende:
- Steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht
- Steuern vom Einkommen und Ertrag
- Bewertungsrecht, Erbschaftsteuerrecht und Grundsteuer
- Verbrauchs- und Verkehrsteuern, Grundzüge des Zollrechts
- Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Gemeinschaft
- Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
- Volkswirtschaft
- Berufsrecht
Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Merkblatt zur Steuerberaterprüfung.
Zulassung
Anträge auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung können frühestens im November des Vorjahres der schriftlichen Prüfung gestellt werden, müssen jedoch bis spätestens 30.04. des Prüfungsjahres eingehen.
Der Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen. Vordrucke für die Zulassungsanträge können hier abgerufen oder von der Steuerberaterkammer schriftlich oder telefonisch (Tel. 0341 56336-30) angefordert werden.
Die Anträge sind an die Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen, Emil-Fuchs-Str. 2, 04105 Leipzig zu adressieren. Anträge sind auf dem Postweg oder auf elektronischem Weg über das Antragsportal der Steuerberaterkammern einzureichen.
Über den Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung entscheidet die Steuerberaterkammer durch schriftlichen Bescheid, voraussichtlich Anfang Juli des Prüfungsjahres. Die Zulassung gilt nur für die Teilnahme an der nächsten Prüfung. Für eine spätere Prüfung bedarf es einer erneuten Zulassung.
Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Prüfung hat der Bewerber eine Gebühr von 200 Euro zu zahlen. Der Bewerber wird gebeten, die Gebühr bei der Antragstellung unter Angabe des Prüfungsjahres und des Namens der Bewerberin/des Bewerbers auf folgendes Konto zu entrichten:
Kontoinhaber | Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen |
IBAN | DE76 1203 0000 1006 4506 86 |
BIC | BYLADEM1001 |
Kreditinstitut | DKB Deutsche Kreditbank AG |
Verwendungszweck | StBP-Zulassung, 4002 10, [Prüfungsjahr], [Name], [Vorname] |
Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.
Eignungsprüfung
Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, mit einem Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis, der in einem anderen Mitgliedstaat oder Vertragsstaat als Deutschland oder in der Schweiz zur selbstständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt, können nach Maßgabe der §§ 37 a Abs. 2 bis 4, 37 b Abs. 3 StBerG und §§ 5 Abs. 2, 16 Abs. 3, 26 Abs. 4 DVStB eine Eignungsprüfung ablegen. Mit der Eignungsprüfung werden dieselben Rechte erworben wie durch die Steuerberaterprüfung.
Anträge auf Zulassung zur Eignungsprüfung sind nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bei der örtlich zuständigen Steuerberaterkammer (§ 37 a StBerG) zu stellen. Der Antragsvordruck für die Eignungsprüfung kann hier abgerufen oder bei der Steuerberaterkammer schriftlich oder telefonisch (Tel. 0341 56336-30) angefordert werden.
Für die Bearbeitung des Antrages auf Zulassung zur Eignungsprüfung hat der Bewerber eine Gebühr von 200 Euro zu zahlen. Der Bewerber wird gebeten, die Gebühr bei der Antragstellung durch Überweisung auf das folgende Konto unter Angabe des entsprechenden Verwendungszwecks zu entrichten:
Kontoinhaber | Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen |
IBAN | DE76 1203 0000 1006 4506 86 |
BIC | BYLADEM1001 |
Kreditinstitut | DKB Deutsche Kreditbank AG |
Verwendungszweck | StBP-Zulassung, 4002 14, [Prüfungsjahr], [Name], [Vorname] |
Wegen der bei der Antragstellung vorzulegenden Unterlagen und der näheren Darstellung des Prüfungsablaufs der Eignungsprüfung wird insbesondere auf die §§ 37 a Abs. 2 bis 4, § 37 b StBerG und §§ 5 Abs. 2, 16 Abs. 3, 26 Abs. 5 DVStB verwiesen (vgl. Abschnitt VI. des Antragsvordruckes).
Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.
Prüfungsaufgaben
Die Aufgabentexte zur Steuerberaterprüfung 2021 sind veröffentlicht – siehe dazu Aktuelle Meldung der Steuerberaterkammer Sachsen vom 2. August 2024
- Prüfungsaufgaben 2021; BStBl. I 2024 Seite 954
Passend dazu stellt die BStBK erstmals eigene, rechtsunverbindliche Lösungsvorschläge für die Steuerberaterprüfung auf ihrer Website zur Verfügung. Sie und die darin aufgeführte Bepunktung stellen dabei nicht die offizielle Lösung aus dem Prüfungszeitraum 2021 dar. Die Lösungsvorschläge der BStBK sind unter www.bstbk.de verfügbar.
Die Aufgabentexte aus den Vorjahren sind im Bundessteuerblatt veröffentlicht:
- Prüfungsaufgaben 2010: BStBl. I 2011 Seite 215
- Prüfungsaufgaben 2011: BStBl. I 2012 Seite 185
- Prüfungsaufgaben 2012: BStBl. I 2013 Seite 299
- Prüfungsaufgaben 2013: BStBl. I 2014 Seite 570
- Prüfungsaufgaben 2014; BStBl. I 2015 Seite 187
- Für die Prüfungsjahre 2015 bis 2020 erfolgte keine Veröffentlichung.
Bestellung
Der Antrag auf Bestellung als Steuerberater/-in ist gemäß folgendem, amtlich vorgeschriebenem Vordruck an die Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen zu stellen. Bitte beachten Sie unbedingt die wichtigen Hinweise des Merkblattes!
Antrag auf Bestellung als Steuerberater/-in
Arbeitgeberbescheinigung zur Bestellung als Syndikus-Steuerberater/-in
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