Landwirtschaftliche Buchstelle
Der Begriff „Landwirtschaftliche Buchstelle“ ist eine gesetzlich geschützte Bezeichnung. Sie wird an Personen verliehen, die für die Steuerberatung der Land- und Forstwirtschaft eine besondere Sachkunde nachgewiesen haben. Den Titel können Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte und niedergelassene europäische Rechtsanwälte erhalten.
Die besondere Sachkunde ist durch eine vor einem Sachkundeausschuss abzulegende mündliche Prüfung nachzuweisen. Die Sachkundeprüfung findet ein Mal jährlich in der Steuerberaterkammer Brandenburg statt. Die erfolgreiche Ablegung der Prüfung erfordert mehrjährige Berufserfahrung auf diesem Gebiet. Es werden theoretischen und praktische Kenntnisse in steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht verlangt.
Personen, die ihre Sachkunde durch eine einschlägige Ausbildung nachweisen und mindestens 3 Jahre buchführende land- und forstwirtschaftliche Betriebe steuerlich beraten haben, können auf Antrag von der mündlichen Prüfung befreit werden.
Die Zuständigkeit für die „Landwirtschaftliche Buchstelle“ wurde von Steuerberaterkammer Sachsen auf die Steuerberaterkammer Brandenburg übertragen. Interessenten wenden sich daher bitte an die dortige Geschäftsstelle.
Termine 2024
31. Oktober 2024 | Anmeldeschluss (Eingang der Antragsformulare) |
03. Dezember 2024, 9:00 Uhr | mündliche Prüfung in der Geschäftsstelle der Steuerberaterkammer Brandenburg (Tuchmacherstraße 48 B, 14482 Potsdam) |
Kontakt
Steuerberaterkammer Brandenburg
Tuchmacherstraße 48 B, 14482 PotsdamKompaktseminar Landwirtschaftliche Buchstelle
Der HLBS bietet im Februar und September 2023 das Kompaktseminar „Landwirtschaftliche Buchstelle“ in Göttingen an.