Fachberatertitel erlangen
Die Steuerberaterkammer Sachsen verleiht – auf Grundlage der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer – die amtlichen Titel „Fachberater/-in für Internationales Steuerrecht“ und „Fachberater/-in für Zölle und Verbrauchsteuern“. Mit diesen Bezeichnungen können Steuerberater eine Spezialisierung kenntlich machen. Das stärkt sie im Wettbewerb mit anderen Berufen und schafft eine zusätzliche Möglichkeit, sich am Markt zu profilieren.
Um einen Fachberatertitel zu erlangen, müssen Steuerberater einen Lehrgang mit drei Klausuren erfolgreich absolvieren, 30 praktische Fälle im jeweiligen Spezialgebiet bearbeitet haben sowie ggf. ihre besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse in einem Fachgespräch bei dem jeweiligen Fachausschuss unter Beweis stellen. Die Steuerberater sind außerdem zu einer jährlichen Fortbildung verpflichtet, die der Steuerberaterkammer ebenfalls nachzuweisen ist.
Lehrgänge zum Fachberater müssen von der zuständigen Steuerberaterkammer zertifiziert werden. Zertifiziert sind beispielsweise Lehrgänge des DWS-Instituts. Nähere Informationen unter www.dws-institut.de.
Die Steuerberaterkammer unterhält für den Fachberater für Internationales Steuerrecht einen gemeinsamen Fachausschuss mit der Steuerberaterkammer Nürnberg. Für den Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern besteht ein gemeinsamer Fachausschuss mit der Steuerberaterkammer Hamburg.