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Weiterbildung zum Fachassistenten

Die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten ebnet bereits nach einer kurzen Zeit der Berufspraxis die Möglichkeit zur Fortbildung. So können sich interessierte Steuerfachangestellte berufsbegleitend als Fachassistenten auf verschiedenen Gebieten des Steuerrechts weiterqualifizieren und zu Experten auf bestimmten Gebieten werden.

Fachassistent Lohn und Gehalt

Die Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistent/-in Lohn und Gehalt wendet sich in erster Linie an Steuerfachangestellte, aber auch andere Beschäftigte in Steuerberatungskanzleien (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellte, Bankkaufmann, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskaufmann), die sich entsprechend qualifizieren möchten.

Durch die Ablegung der neuen Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistent/-in Lohn und Gehalt können diese den Nachweis führen, dass sie durch berufliche Fortbildung zusätzliche berufsbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung erworben haben.

Damit ein Steuerfachangestellter an der neuen Prüfung teilnehmen kann, muss er mindestens eine 2-jährige Berufserfahrung bei einem Berufsträger nachweisen.

Personen, mit einem mindestens 3-jährigen abgeschlossenem Hochschulstudium mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt müssen danach eine praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater o. a. nachweisen können.

Personen mit einer gleichwertigen Berufsausbildung müssen mindestens vier Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer o. a. in der Prüfungsordnung bestimmten Berufsträgern hauptberuflich praktisch tätig gewesen sein.

Bei Personen, die keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen können, verlängert sich die erforderliche hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens auf mindestens sechs Jahre, wovon mindestens fünf Jahre auf eine Tätigkeit bei einem Steuerberater o. a. in der Prüfungsordnung bestimmten Personen entfallen muss.

Soweit der Bewerber Zweifel hat, ob und inwieweit die einzelnen Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung erfüllt sind, erteilt die Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen hierüber auf Antrag eine verbindliche Auskunft.

Der Anmeldeschluss zur Fortbildungsprüfung ist der 1. Juli des entsprechenden Prüfungsjahres.

Anträge online stellen:
ZUM ANTRAGSPORTAL

Alternativ finden Sie alle Anträge und Formulare zum Download hier:

Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft

Antrag auf Zulassung zur Prüfung

Arbeitgeberbescheinigung

Bekanntmachung über die Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistenten/-in Lohn und Gehalt 2024

Datenschutzerklärung

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Im schriftlichen Teil der Prüfung ist eine vierstündige Klausur mit Aufgabenstellungen aus den folgenden Gebieten zu fertigen:

  • Steuerrecht, ca. 30 % der zu erreichenden Punkte
  • Sozialversicherungsbeitragsrecht, ca. 30 % der zu erreichenden Punkte
  • Themenübergreifend, ca. 30 % (davon max. 10 % Grundzüge des Arbeitsrechts) der zu erreichenden Punkte
  • Grundzüge des Arbeitsrechts, ca. 10 % der zu erreichenden Punkte

Die Sachverhalte sind dabei praxisorientiert und anhand grundsätzlich kleinteiliger Aufgabenstellungen zu lösen. Der Fortbildungsprüfung liegt ein einheitlicher Anforderungskatalog zur näheren Bestimmung der Inhalte der Fachassistentenprüfung zu Grunde.

Anforderungskatalog

Downloads

Die nachfolgenden Dokumente sind gültig bis 31.01.2024:

Prüfungsordnung Fachassistent/-in Lohn & Gehalt

Hinweise und Hilfsmittel

Die nachfolgenden Dokumente sind gültig ab 01.02.2024:

Gemeinsame Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfungen

Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung Fachassistent/in Lohn und Gehalt

Anforderungsprofil – Hinweise für die Fortbildungsprüfung Fachassistent/in Lohn und Gehalt

 

Die schriftliche Fachassistenten-Prüfung findet in der Regel Mitte Oktober in Leipzig statt. Die schriftlichen Prüfungen der nächsten Jahre wurden wie folgt terminiert (Änderungen jeweils vorbehalten):

16. Oktober 2024,
BFW Leipzig, Georg-Schumann-Str. 148, 04159 Leipzig

Hinweise und Hilfsmittel – 2024/2025

15. Oktober 2025
14. Oktober 2026
13. Oktober 2027
18. Oktober 2028

Die mündliche Fachassistenten-Prüfung findet in der Regel im Januar in Leipzig statt (Änderungen jeweils vorbehalten).

voraussichtlich: 22.01. – 23.01.2025
Prüfungsort: Steuerberaterkammer Sachsen K. d. ö. R., Emil-Fuchs-Str. 2, 04105 Leipzig

Die Klausuren der Fachassistentenprüfung werden bundesweit inhaltsgleich von allen Steuerberaterkammern gestellt.

Die Steuerberaterkammer Niedersachsen stellt zur Prüfungsvorbereitung eine Musterklausur (2014) und die Klausuren (ohne Lösungen) zurückliegender Termine der Fortbildungsprüfung Fachassistent/-in Lohn und Gehalt zum Download als PDF-Datei zur Verfügung.

Zur Website der Steuerberaterkammer Niedersachsen

Fachassistent Rechnungswesen und Controlling

Der Fachassistent Rechnungswesen und Controlling ist ein neuer Berufstitel im Bereich des Steuerwesens, der ab dem Jahr 2019 durch eine Fortbildungsprüfung bei den Steuerberaterkammern erlangt werden kann.

Diese Fortbildungsprüfung wendet sich in erster Linie an Steuerfachangestellte, aber auch andere Beschäftigte in Steuerberatungskanzleien (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellte, Bankkaufmann, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskaufmann), die sich entsprechend qualifizieren möchten.

Der Tätigkeitsschwerpunkt des Fachassistenten Rechnungswesen und Controlling liegt im internen und externen Rechnungswesen. Dazu zählen insbesondere Buchführung und Bilanzierung, betriebswirtschaftliche Auswertung, Controlling und Jahresabschlusserstellung sowie die integrierte Unternehmensplanung.

Flyer Fachassistent Rechnungswesen & Controlling

Für alle sächsischen Teilnehmer übernimmt die Steuerberaterkammer Nürnberg die Prüfungsdurchführung. Nähere Informationen zur Prüfung erhalten Sie hier:

Zur Website der Steuerberaterkammer Nürnberg

 

Fachassistent Land- und Forstwirtschaft

Der Fachassistent Land- und Forstwirtschaft (FALF) ist eine neue Fortbildung, die ab 2021 von den Steuerberaterkammern angeboten wird. Die Fortbildung richtet sich konkret an Steuerfachangestellte und Auszubildende im Tätigkeitsbereich der landwirtschaftlichen Buchstellen.

Der Tätigkeitsschwerpunkt des neuen Fachassistenten liegt in der Betreuung und Organisation von land- und forstwirtschaftlichen Mandaten. Zum Aufgabenbereich gehört es beispielsweise, Einkünfte von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zu ermitteln und zu bewerten, Jahresabschlüsse, Einkommen-, Gewerbe-, Körperschaft- und Umsatzsteuererklärungen vorzubereiten sowie den Steuerberater bei der Beratung in land- und forstwirtschaftlichen Angelegenheiten zu unterstützen.

Flyer Fachassistent Land- und Forstwirtschaft

Für alle sächsischen Teilnehmer übernimmt die Steuerberaterkammer Brandenburg die Prüfungsdurchführung. Nähere Informationen zur Prüfung erhalten Sie hier:

Zur Website der Steuerberaterkammer Brandenburg

 

Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT)

Der Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT) ist eine neue Fortbildungsprüfung, die ab dem Frühjahr 2022 von den Steuerberaterkammern angeboten wird. Sie richtet sich gezielt an Steuerfachangestellte, die ein Jahr in einer Steuerberaterkanzlei gearbeitet haben, über ein Grundverständnis im Umgang mit digitalen Prozessen verfügen und ihre IT-Kompetenzen ausbauen möchten. Die Fortbildung ist mit weiteren Angeboten der Steuerberaterkammern, wie den Fachassistent Lohn und Gehalt (FALG) bzw. Rechnungswesen und Controlling (FARC) oder Land- und Forstwirtschaft (FALF) sowie dem Steuerfachwirt (StFW), kombinierbar. Der FAIT rundet das Fortbildungsangebot auf Fachassistentenebene bestens ab. Alle Fortbildungsabschlüsse bieten eine gute Karrierechance.

Flyer Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT)

Für alle sächsischen Teilnehmer übernimmt die Steuerberaterkammer Berlin die Prüfungsdurchführung. Nähere Informationen zur Prüfung erhalten Sie hier:

Zur Website der Steuerberaterkammer Berlin

 

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